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[ AGB´S ]

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbefirma „ASSAM MEDIA AGENTUR ©
Geschäftsführer: DI Kurt Assam
Walter Semetkowski Weg 16, 8010 Graz, Österreich

A) EDV DIENSTLEISTUNGEN

ALLGEMEINES

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (in Kurzform "AGB´s" genannt) regeln die vertragliche Bindung zwischen dem Kunden und der Firma ASSAM MEDIA AGENTUR©. Es gelten immer die vorliegenden AGB`s von ASSAM MEDIA AGENTUR©. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form rechtsgültig und müssen von ASSAM MEDIA AGENTUR© bestätigt werden. Wird eine Bedingung des Vertrags oder der AGB als rechtlich ungültig erklärt, so bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin gültig. Die ungültige Bedingung wird durch eine ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Kunden mittels eines sogn. Pflichtenheftes und ASSAM MEDIA AGENTUR© zustande.

LEISTUNGSERBRINGUNG - GEWÄHRLEISTUNG - PREISE

Alle angegebenen Preise verstehen sich exkl. 20% USt. ASSAM MEDIA AGENTUR© erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die mit unterzeichnen oder absenden des Auftrages vom Kunden akzeptiert werden. Maßgebend sind die Preise und Leistungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Darüber hinaus gehende Leistungen sind separat zu verrechnen. Der Kunde erlaubt ASSAM MEDIA AGENTUR© das erhaltene Bild- und Textmaterial für eine optimale Umsetzung zu bearbeiten. Die Kosten für Nachbearbeitung von qualitativ nicht entsprechendem Bild- und Textmaterial werden separat in Rechnung gestellt. ASSAM MEDIA AGENTUR© behält sich das Recht vor, Aufträge, die nicht dem Konzept und den Grundsätzen von ASSAM MEDIA AGENTUR© entsprechen, abzulehnen. ASSAM MEDIA AGENTUR© bietet dem Kunden einen kostenlosen Emailsupport, der sich aber ausschließlich auf die gebotenen Leistungen von ASSAM MEDIA AGENTUR© beschränkt.

NOTWENDIGE VORRICHTUNGEN UND AUSÜBUNG DES NUTZUNGSRECHTS

Der Vertragspartner stellt die für den Zugang zum Dienst auf seiner Seite notwendigen Einrichtungen und Leistungen bereit. Gegebenenfalls wird ASSAM MEDIA AGENTUR© den Vertragspartner beim Aufbau und Betrieb in geeigneter Weise unterstützen und entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen. Dies ist in einem Einzelvertrag zu regeln. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Dienst sachgerecht zu nutzen und die notwendige Sorgfalt anzuwenden, um bei ASSAM MEDIA AGENTUR© oder über ASSAM MEDIA AGENTUR© angeschlossene weitere Vertragspartner keine nicht sachgerechten Mehrkosten entstehen zu lassen. Auch der geschädigte weitere Vertragspartner ist aufgrund dieser Bestimmung berechtigt, seinen Schaden direkt beim Vertragspartner geltend zu machen.

HAFTUNG UND HABFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Benutzung der Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet gegenüber ASSAM MEDIA AGENTUR© für jegliche Inanspruchnahme der Dienste, die durch die Benutzung des Vertragspartners oder der von Ihm angeschlossenen Benutzer. Weder ASSAM MEDIA AGENTUR© noch dessen Informationslieferanten (Information Provider), Lizenzgeber, Angestellte oder Vertreter gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen oder Fehlerfrei zur Verfügung steht. Ebenso wenig sichern die vorgenannten Firmen, Einrichtungen und Personen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Der Dienst wird so erbracht, wie er aktuell vorliegt ohne, dass irgendwelche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, insbesondere nicht hinsichtlich der bestreben von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Handelstauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder ASSAM MEDIA AGENTUR© noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, die als Folge der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind. Ein Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gleichwohl zu erstattender und nachgewiesener Schaden ist auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fixbetrages für die Nutzung der Dienste je Standort beschränkt. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner stellt ASSAM MEDIA AGENTUR© von jeder Haftung aus der Absprachegemäß erfolgten Benutzung des bei ASSAM MEDIA AGENTUR© für den Vertragspartner eingerichteten Bankkontos frei. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird. Der Vertragspartner erkennt ausdrücklich an, dass die Bedingungen auch für Drittlieferungen gelten.

FREISTELLUNG

ASSAM MEDIA AGENTUR© übernimmt keine Verantwortung für die im Internet zugänglich gemachten Inhalte, ebenso wenig für Inhalte, zu denen ASSAM MEDIA AGENTUR© bloßen Zugang vermittelt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die für die Nutzung des Vertragsgegenstandes einschlägigen Vorschriften des Österreichischen und Internationalen Rechts zu beachten. ASSAM MEDIA AGENTUR© ist berechtigt, den Transport von Daten oder Dienste, die nationalen oder internationalen Regelungen widersprechen, zu unterbinden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Bestimmungen des STGB, des ABGB, des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes, des Glücksspielgesetzes, des Mediengesetzes, des Urheberrechtgesetzes und des TKG, Anwendung auf elektronische Daten finden können. Sollte ASSAM MEDIA AGENTUR© Kenntnis über die Existenz von Inhalten, die den o.g. Regelung widersprechen und auf dem System von ASSAM MEDIA AGENTUR© gespeichert sind, erlangen, kann ASSAM MEDIA AGENTUR© den Zugriff auf diese Daten sperren. Schadenersatzansprüche Seitens des Vertragspartners entstehen hierdurch nicht. die Inhalte der Webseiten dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, wie z.B. der Rechtsordnung der Republik Österreich, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten, insbesondere Urheberrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht betreffend. Der Kunde stellt ASSAM MEDIA AGENTUR© frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen und urheberrechtlich geschützten Inhalten und inhaltlichen Fehlern seiner Webseiten, oder rechtswidrigen Handlungen des Kunden beruhen. Der Kunde haftet dafür, dass Bild- und Textmaterial und alle zur Verfügung gestellten Informationen frei von Urheberrechten Dritter sind, und dass sämtliche Werknutzungsrechte für den Einsatz im Internet weltweit bei ihm liegen. ASSAM MEDIA AGENTUR© erstellt nur die Internetseiten bzw. Webpages, übernimmt aber keine Haftung für deren Inhalt. Es werden keine Seiten mit nazistischen, kriminellen, menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Inhalten erstellt. Außerdem obliegt das Copyright aller bis zur Fertigstellung und vollständigen Bezahlung erstellten Vorentwürfe bzw. Entwürfe alleinig der Firma ASSAM MEDIA AGENTUR©. Erst nach vollständiger Übergabe und Bezahlung ergeht das Copyright an den Auftraggeber. Sollte es vorab zu Copyrightrechtsverletzungen kommen, in welcher Form auch immer, so kann die Firma ASSAM MEDIA AGENTUR© Ersatzansprüche in welcher Form auch immer geltend machen und die Webseite, falls sie schon online ist, sperren bzw. aus dem Internet nehmen.

ZEITLICHE VERFüGBARKEIT DES DIENSTES

ASSAM MEDIA AGENTUR© bietet seinen Dienst 24 Stunden an 5 Tagen pro Woche an. die Verfügbarkeit des Dienstes beträgt 99,7% im Jahresmittel, für die Teilstrecken des entsprechenden Telekommunikationspartners 99,5%. ASSAM MEDIA AGENTUR© ist bestrebt, diese Verfügbarkeit durch entsprechende Serviceverträge mit den Telekommunikationsanbietern einzuhalten. Betriebsunterbrechungen sind von ASSAM MEDIA AGENTUR© und dem Vertragspartner soweit möglich mit angemessener Frist anzukündigen. ASSAM MEDIA AGENTUR© sowie der Vertragspartner nennen einen Ansprechpartner und deren Vertreter, damit bei Kundenanfragen entsprechend reagiert werden kann.

HAFTUNG - RECHTE DRITTER

ASSAM MEDIA AGENTUR© gewährleistet die Funktionalität der erstellten Webseiten. ASSAM MEDIA AGENTUR© entwickelt seine Produkte für den im Markt verbreitetsten Browser. ASSAM MEDIA AGENTUR© garantiert nicht das fehlerfreie funktionieren auf älteren oder seltenen Browsern. Auch ein permanent fehlerfreies funktionieren der Internetseiten (z.B.: aufgrund von Programmierfehlern oder aufgrund von Serverpannen, Netzausfallzeiten oder Hardwareproblemen etc., auf die ASSAM MEDIA AGENTUR© keinen Einfluss hat), kann nicht garantiert werden. ASSAM MEDIA AGENTUR© haftet für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verzug und Unmöglichkeit, sowie für das vorliegen zugesicherter Eigenschaften von vertragswesentlichen Pflichten. Die Haftung ist begrenzt für vorhersehbaren Schaden und gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste. Haftungs- und Schadenersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert. Sollte die Bereitstellung von notwendigen Unterlagen von Seiten des Auftraggebers zeitlich nicht absprachegemäß bzw. laut Pflichtenheft erfolgen bzw. der Auftraggeber zahlungsunfähig oder mit der Ratenzahlung in Rückstand sein, kann sich der Liefertermin u. U. überproportional verlängern. Nach verstreichen einer Nachfrist von 1 (= einem Monat) ist KARMA-DESIGN zur kompletten Rechnungslegung berechtigt bzw. kann bankmäßige Mahn- bzw. Verzugszinsen verrechnen und falls die Webseite online steht, diese wieder offline stellen. Nach Übergabe /Abnahme der Webseite bzw. Begleichung der Rechnung hat der Auftraggeber/Kunde noch 2 (= zwei Monate) das Recht, schriftlich oder per Email allgemeine Änderungen, etwaige Fehler etc. zu bemängeln und diese kostenlos beheben zu lassen, nach Ablauf dieser Frist erlischt jegliches Recht und der Auftraggeber verzichtet somit auf jegliche weitere Ansprüche.

DATENSCHUTZ

ASSAM MEDIA AGENTUR© verpflichtet sich, Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben. ASSAM MEDIA AGENTUR© ist es gestattet, personenbezogene Daten zum Zweck der elektronischen Datenverarbeitung und zum Zweck von Informations- und Emailzusendungen zu nutzen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bevor ein Auftrag überhaupt Zustande kommt, wir von ASSAM MEDIA AGENTUR© ein sogn. Pflichtenheft erstellt. Der Preis dieses Pflichtenheftes richtet sich nach der Auftragssumme, beträgt aber mindestens 500,00 Euro bis max. 5.000 Euro. Bei Auftragsbestellung bekommt der Auftraggeber 25,00 % der Auftragssumme, den er für die Erstellung des Pflichtenheftes bezahlt hat, gutgeschrieben. Die restlichen 75,00 % der Auftragssumme sind bis spätestens 14 Tage nach Fertigstellung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Bei Webspacemietung erfolgt die Rechnungserstellung nach Ablauf des Monats. Die erste Rechnungsstellung erfolgt ab erster Leistungserbringung (z.B. beantragen einer Domain) seitens ASSAM MEDIA AGENTUR© der Vertragspartner hat hierfür alle Verrechnungsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses, einschließlich der üblichen Fristen für die Durchsetzung von Ansprüchen, auf dem aktuellen Stand zu halten. Sofern der Vertragspartner nicht am Bankeinzugsverfahren bzw. Kreditkartenabrechnung teilnimmt, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages, rein Netto, innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Rechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, werden Mahnspesen in Höhe von 10,00 % sowie Verzugszinsen in Höhe von 3,0 % pro Monat geschuldet. Leistungs- und Kommunikationskosten (der Telekommunikationsanbieter) zwischen Vertragspartner und ASSAM MEDIA AGENTUR© sind vom Vertragspartner zu tragen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung von ASSAM MEDIA AGENTUR© der Vertragspartner ist verpflichtet, alle durch ihn oder seine Kunden verursachten Gebühren zu bezahlen.

ZAHLUNSGVERZUG

Bei Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung der Gebühren ist ASSAM MEDIA AGENTUR© berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung die Erfüllung dieses Vertrages einzustellen, den Restbetrag aller Dienste dieses Vertrags sofort einzufordern und den Zugang des Vertragspartners zum Dienst zu sperren sowie die Webseite offline zu nehmen. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Gebühren, zuzüglich der entstandenen Mahnkosten, zu zahlen. Alternativ ist ASSAM MEDIA AGENTUR© bei Zahlungsverzug nach Fristsetzung mit entsprechender Androhung berechtigt, dieses Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den Restbetrag aller Dienste dieses Vertrags sofort einzufordern und die Berechtigung des Vertragspartners zum Zugang und zur Nutzung des Dienstes zu beenden. Schadenersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten. Zudem behält sich ASSAM MEDIA AGENTUR© die Geltendmachung aller durch Rechtverfolgung entstehenden Kosten, sowie die Berechnung banküblichen Verzugszinsen vor. ASSAM MEDIA AGENTUR© behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

KÜNDIGUNG

Tritt ein Kunde nach erfolgtem Vertragsabschluß zurück, ist ASSAM MEDIA AGENTUR© berechtigt, bereits erbrachte Leistungen geltend zu machen und zu verrechnen.

VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG DES INFORMATIONS- UND DATENMEHRWERTDIENSTES

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft bzw. durch Online bestellte Webspaceprodukte mit der Zusendung der Zugangsdaten. Der Vertrag kann jeweils zum Jahresende mit einer Frist von mindestens 3 (= drei Monaten) schriftlich gekündigt werden. Ist der Vertragspartner mit geänderten Servicebedingungen oder Preisen nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb 4 (= vier Wochen) nach erhalt der Änderungsmitteilung mit einmonatiger Frist zum Quartalsende schriftlich kündigen. Verstößt eine der Vertragsparteien nachhaltig gegen die in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

GERICHTSTAND

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Graz.


B) EVENT MANAGEMENT

ALLGEMEINES

1. Gegenstand des Vertrages

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der ASSAM MEDIA AGENTUR, nachfolgend "Agentur" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

(2) Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Vertrieb und Organisation. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.


2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags

(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Tagen nach der Besprechung übergeben wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht.

(2) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.


3. Vergütung

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(3) Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen: Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%.

(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.


5. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach österreichischem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Östereich.

(2) Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

• Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder
• nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder
• in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder
• durch Einsatz in anderen Werbeträgern,

kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.


6. Gewährleistung und Haftung der Agentur

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

(2) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

(3) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(4) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

(5) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.


7. Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe

Die Agentur verpflichtet sich, alle Musikveranstaltungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren werden vom Kunden getragen und zu diesem Zweck in die Kostenaufstellung aufgenommen, die Vertragsbestandteil ist. Der Kunde trägt die von der Agentur abzuführende Künstlersozialabgabe.


8. Leistungen Dritter

(1) Von der Agentur eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.


9. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern zu gewerblichen Zwecken unterbleiben, es sei denn, dies wurde von der Agentur ausdrücklich schriftlich genehmigt.


10. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.


11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


12. Konventionalstrafe

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.


13. Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart worden ist, kommt österreichisches Recht zur Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Graz in Österreich vereinbart.


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